An dieser Stelle werden wir in unregelmäßigen Abständen News aus der Medizin und unserem Gesundheitssystem veröffentlichen, die für unsere Patientinnen sicherlich interessant sind.
Für Rückfragen und weitere Erklärungen steht Ihnen das Praxisteam natürlich zur Verfügung !
September 2021:
Corona-Impfung in
Schwangerschaft und Stillzeit:
inzwischen hat auch die STIKO eine klare Empfehlung ausgesprochen, sich in der Schwangerschaft (ab dem 2. Drittel) und Stillzeit gegen Corona impfen zu lassen, und zwar mit 2 Dosen eines mRNA-Impfstoffs.
Näheres z.B. hier:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-09-10.html
Januar 2021:
das "Verbot" für zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft ab 2021 hat viele Patientinnen verunsichert. Hier noch einmal die Fakten:
Schadet Ultraschall in der Arztpraxis meinem Baby ? - Nein !
Das sogenannte Babyfernsehen ist in Zukunft verboten, d.h. Ultraschall-Untersuchungen, die einzig und ausschließlich dem Zweck dienen, kommerziell Bilder oder Filme vom ungeborenen Kind zu fertigen.
Dies gilt für Unternehmen, die Ultraschallgeräte an Schwangere verkaufen. Und auch für nichtärztliche Ultraschalle durch Firmen, die „zum Spaß“ gegen Geld gemacht werden, teils zeitlich unbegrenzt.
Vom sogenannten reinen Babyfernsehen ohne medizinische Indikation ist eine ärztliche Ultraschalldiagnostik abzugrenzen.
Im Rahmen der Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien und den dort vorgesehenen Screening-Untersuchungen bzw. weiterführende Ultraschall-Untersuchungen nach Indikationskatalog sind von den Neuregelungen der NiSV (Strahlenschutzverordnung) nicht betroffen.
Ebenso ist es weiterhin möglich, medizinisch sinnvolle, aber nicht im GKV-Leistungskatalog enthaltene Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge, wie z.B. das Ersttrimesterscreening, Wachstumskontrollen o.ä. als Selbst-Zahlerleistung (IGEL) durchzuführen.
Ebenso Untersuchungen, die von der Mutter aus Sorge um das eigene Kind z.B. wegen angeborener Erkrankungen oder Versorgungsstörungen bei Schwangerschaften im Freundeskreis ausgehen.
Ob 2 D -, 3 D - oder 4 D - Aufnahmen - ein gesundheitliches Risiko besteht weder für Mutter noch für Kind. Da sind sich alle Experten einig.
In der täglichen Routine erfolgen Beurteilungen nicht nur des Feten, sondern auch der Schwangerschafts-rahmenbedingungen, wie z.B. der Fruchtwassermenge. Auch eine Verlaufsbeobachtung der fetalen Entwicklung geht über das Erheben der fetalen Maße hinaus.
Das ist sinnvoll, ungefährlich und erlaubt!
Bilddokumentationen, die in diesem Rahmen erhoben werden, können den werdenden Eltern weiterhin zur Verfügung gestellt werden.
Dezember 2020:
Ab 2021 ist ein 4-D-US als "Baby-Fernsehen" nicht mehr zulässig!
Die beliebte Darstellung des ungeborenen Kindes ist ab 2021 im Rahmen einer 4-D-Ultraschall-Untersuchung (als IGeL) nicht mehr möglich.
Diese Methode darf zukünftig nur noch aus medizinischen Gründen als Missbildungsdiagnostik angewandt werden.
Dieses Verbot können wir als qualifizierte Frauenärzte/innen natürlich nicht nachvollziehen, müssen uns aber leider daran halten und können unseren Patientinnen daher diesen Service zukünftig nicht mehr anbieten.
Näheres dazu z.B. hier:
https://medizinio.de/blog/news/3d-4d-ultraschall-ab-2021
(Quelle Foto: GE Healthcare)
November 2020:
Aktuell werden im letzten Drittel einer Schwangerschaft nicht nur eine Grippe-Impfung,
sondern auch eine Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) empfohlen, um das Neugeborene vor einer solchen Infektion zu schützen.
Näheres hierzu unter:
16. März 2020:
CORONA-Virus in der Schwangerschaft
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es international keinen Hinweis, dass Schwangere durch das Corona-Virus gefährdeter sind als die allgemeine Bevölkerung.
Einzelheiten dazu finden Sie hier:
https://www.dggg.de/fileadmin/documents/Weitere_Nachrichten/2020/20200312_GBCOG_FAQ_Corona.pdf
Dezember 2019:
Ab 2020 wird es im Rahmen einer Krebsvorsorge für die Frau einige wichtige Neuerungen geben.
Die wichtigste dabei ist wohl, dass bei einer Frau ab 35 zwar weiterhin eine jährliche Krebsvorsorge-Untersuchung durchgeführt werden sollte, die Krankenkassen aber dann nur noch alle 3 Jahre einen Krebsabstrich vom Muttermund / aus der Scheide (Pap) - dann incl. einem HPV-Test - bezahlen werden!
Hier die weiteren Details:
Was das in Ihrem Fall persönlich für Sie bedeutet, erklären wir Ihnen gern bei Ihrem nächsten Besuch.
Juni 2019
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist am 11. Mai in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll vor allem die Terminvergabe für gesetzlich versicherte Patienten beschleunigt werden. Dazu sollen unter anderem die Terminservicestellen (TSS) ausgebaut werden und spätestens ab Januar 2020 bundesweit unter der Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 erreichbar sein.
Was passiert nun?
Vorgabe: 25 Pflichtsprechstunden pro Woche !
- Diese Vorgabe bedeutet eine Diffamierung der Leistungsbereitschaft aller niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, deren Arbeitszeit im Durchschnitt deutlich über 50 Wochenstunden liegt.
- Der Gesetzgeber suggeriert, Ärzte arbeiteten nicht genug. Ausgeblendet wird die Versorgung gesetzlich Versicherter jenseits starrer Sprechstunden. Stichworte sind Bestellsprechstunden, Gutachten und Stellungnahmen für Patienten, Bereitschaftsdienste, ambulante Operationen, belegärztliche Tätigkeiten, Fortbildungen, Qualitätszirkelmitarbeit, Beantwortung von Krankenkassen- und MDK-Anfragen und vieles mehr.
Vorgabe: Terminvermittlungen rund um die Uhr und für alle Fachgruppen !
- Eine 24-stündige Erreichbarkeit von Terminservicestellen ist unvereinbar mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, auf das Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet sind. Jeder Euro, der hierfür ausgegeben wird, fehlt für die Versorgung der Patientinnen und Patienten.
- Eine partielle oder generelle Online-(Fremd)-Zuweisung von Terminen führt bei den komplexen Organisationprozessen in unseren Praxen zur Ineffizienz. Die Folge: Der
Patient wartet länger statt kürzer.
- Eine gute ärztliche und psychotherapeutische Behandlung beruht auf einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis, dazu gehört auch die freie Arztwahl. Zuweisungen von Hotlines sind selten
sachgerecht und höhlen die Autonomie der Praxen und ihr individuelles Terminmanagement weiter aus.
Vorgabe: zwangsweise „offene Sprechstunde“ !
- Dringende Fälle werden seit jeher bei Bedürftigkeit zeitnah in unseren Praxen behandelt. Es gibt eine bewährte und funktionierende Zusammenarbeit auf kollegialer Ebene zwischen Haus- und Fachärzten. Diese beruht auf Voraussetzungen wie Vertrauen und Kollegialität, die nicht durch staatliche Regulierung und vermeintliche Vergütungsanreize ersetzt werden können.
Das heißt unter dem Strich: mehr Patienten in den Sprechzeiten durchschleusen und noch weniger Zeit, Ihre Beschwerden gründlich abzuklären sowie Ihre Krankheit und ihre Behandlungsmöglichkeiten mit Ihnen zu besprechen!
Februar 2019 - Neuigkeiten:
Liebe Patientinnen und Patienten
Bereits am 14 und 15.März 2019 soll im Bundestag ein Gesetz (TSVG) verabschiedet werden, das auf Ihre Versorgung massive Auswirkungen haben wird:
In Zukunft (Ab 1. Mai 2019) sollen Sie sich ihre Praxistermine über eine zentrale Terminservicestelle suchen!
Was gut klingt, ist aber schlecht für Sie:
Es gibt nicht mehr Termine, da es weder mehr Ärzte noch mehr Arztpraxen geben wird! Eine vorgegaukelte gesetzlich verordnete Mehrarbeit findet unter dem Strich nicht statt!
Ein Kassenarzt arbeitet jetzt schon das Doppelte der dann verordneten Stunden!
Der Nachteil ist die anonyme Terminservicestelle, die Ihnen natürlich (auf der nächsten freien Leitung) den nächsten freien Termin vermittelt - aber nicht sicher bei Ihrem bisherigen Facharzt oder Haus- und Kinderarzt, dem Sie vertrauen und der Sie kennt!
Die Deutschland auszeichnende freie Arztwahl wird somit staatlich abgebaut und letztlich
abgeschafft.
Das ist in allen staatlichen Gesundheitssystemen so, und daher weht wohl der Wind!
Die vorgeschriebene 24-Stunden Terminhotline ist eben eine Hotline mit allen Vor- und Nachteilen:
Ihre Gesundheit ist keine Waschmaschine!
Für diesen Wahnsinn aus dem Gesundheitsministerium (Spahnsinn) werden folgende Abgeordneten der Großen Koalition stimmen:
Dennis Rhode (SPD) Tel.: 030-227 72800, Fax.: 030-227 76800
Platz der Republik 1, 11011 Berlin, dennis.rohde@bundestag.de
Stephan Albani (CDU) Tel.: +49(0) 30 227-0, Fax: +49(0) 30 227-36878
Platz der Republik 1, 11011 Berlin, stephan.albani@bundestag.de
Wenn Sie wie wir dagegen sind:
Sagen Sie denen Ihre Meinung:
Auf Patienten hört man eher!
Ihre um Ihre Zukunft besorgten Ärzte
Dr. Jan Kunst / Dr. Inga Ulrich / Silke Meyer-Bothling
Februar 2019:
Liebe Patientinnen!
Wie inzwischen bekannt sein dürfte, hat unser aktueller Gesundheitsminister Herr Spahn einige Vorschläge unterbreitet, die Versorgung der Patienten zu verbessern - eigentlich ja sehr löblich!
Aber anstatt durch Verbesserung der Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass sich mehr Ärzte in den ländlichen Bereichen niederlassen, meint er, die Ärzte sollten einfach nur mehr arbeiten!
Das heißt: mehr Patienten in den Sprechzeiten durchschleusen und noch weniger Zeit, Ihre Beschwerden gründlich abzuklären sowie Ihre Krankheit und ihre Behandlungsmöglichkeiten mit Ihnen zu besprechen!
Desweiteren sollen in den Praxen noch mehr Termine für etwaige kurzfristig zu behandelnde Patienten reserviert werden - egal, ob sie dann genutzt werden oder nicht.
Diese weitere Einschränkung der schon knappen Kapazitäten würde nur dazu führen, dass Sie auf Ihre Routine-Termine noch längere Wartezeiten in den Facharztpraxen in Kauf nehmen müssten und Ihre Chancen weiter sinken, überhaupt noch angenommen zu werden!
Diese Pläne verursachen bei uns Ärzten nur ein ärgerliches Kopfschütteln:
alles in allem keine Ansätze zur Problemlösung und an der Realität vorbeigedacht.
Wir möchten Sie daher bitten, unseren Widerstand gegen diese Art von Politik zu verstehen und uns im Protest zu unterstützen!
Januar 2016:
Aktuell ist das in Südamerika aufgetretene "Zika-Virus" in aller Munde. Nachfolgend eine Stellungnahme der AG Impfen des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF):
Die AG Impfen berichtet:
Zikavirus-Infektion – eine neue Bedrohung für Ungeborene
Das Robert Koch Institut hat im Epidemiologischen Bulletin 2/2016 über die Ausbreitung der Zikavirus-Infektion und den Verdacht eines Zusammenhangs mit fetalen Schädigungen bei Infektion
Schwangerer berichtet. Das Auswärtige Amt warnt deshalb Schwangere vor Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen. Zu erwarten ist ein erhöhter Beratungsbedarf in frauenärztlichen Praxen.
Das Zikavirus gehört wie u.a. die Erreger des Gelbfiebers, der Japanencephalitis und der FSME in die Gruppe der Flaviviren und wurde erstmalig bei Rhesusaffen im Zika-Wald in Uganda entdeckt, wodurch
es seinen Namen erhielt.
Seit dem vergangenen Jahr erreichen uns Berichte aus Brasilien, dass eine Zikavirus-Infektion im ersten Trimenon der Schwangerschaft möglicherweise Fehlentwicklungen des Gehirns in Form der
Mikrocephalie bewirken soll, wie es auch von bestimmten anderen Virusinfektionen her, z.B. Röteln oder Cytomegalie, bekannt ist. Zunehmend kommt es nun aus den Gebieten der Welt, in denen diese
Infektion auf dem Vormarsch ist, zu Meldungen von Microcephaliefällen. Die brasilianischen Behörden berichten unterschiedlichen Quellen zufolge über mehr als 3000 betroffene Neugeborene im Jahr
2015. Obwohl eine endgültige Bestätigung der Kausalität noch aussteht, geht man inzwischen von einem Zusammenhang aus.
Hauptinfektionsregionen sind derzeit Länder in Mittel- und Südamerika. Weitere Länder, in denen in den letzten 9 Monaten Infektionen auftraten, sind der Auflistung des ECDC (European Centre for
Disease Prevention and Control) zu entnehmen.
Die
Übertragung der Zikaviren erfolgt durch Aedes aegyptii, der Gelbfiebermücke, die in den genannten Gebieten eine zunehmende Verbreitung findet. Eine Mensch zu Mensch-Übertragung ist nicht zu erwarten,
außer bei Sexualkontakten zu akut Erkrankten, wie Musso et al. 2015 berichteten. In Deutschland und Mitteleuropa gibt es keinen entsprechenden Vektor, weshalb sich eingeschleppte Fälle nicht
weiterverbreiten können. Diagnostisch ist es schwierig, die Infektion gegenüber den auf gleiche Art übertragenen Dengue- oder Chikungunya-Erkrankungen abzugrenzen. Oft verläuft die Infektion bei
einer Inkubationszeit von wenigen Tagen symptomlos oder mit nur leichter Symptomatik (leichtes Fieber, Hautausschlag, Kopf-, Gelenk- und Muskelschmerzen sowie Konjunktivitis), und die beweisende
Diagnostik ist nur durch Laboruntersuchungen zum Virusnachweis möglich.
Empfehlung zur Beratung
Schwangere sollten keine Reisen in Gebiete mit Zikavirus-Gefährdung unternehmen. Falls eine solche Reise zwingend notwendig und unaufschiebbar ist, stehen keine anderen Präventionsmöglichkeiten
zur Verfügung als ein konsequenter Schutz vor Mückenstichen, der aber niemals vollständige Sicherheit garantieren kann:
1. Körperbedeckende lange, möglichst helle Kleidung 2. Anwendung von Repellentien auf allen unbedeckten Hautflächen und ggf. auch auf der Kleidung 3. Verwendung von Moskitonetzen 4. Aufenthalt
möglichst in klimatisierten, mückensicheren Räumen
Auch noch nicht schwangere Frauen mit Kinderwunsch sollten bei geplanten Reisen in ZikavirusGebiete vor möglichen Risiken gewarnt werden und für eine sichere Kontrazeption im Umgebungszeitraum der
Reise sorgen.
Die AG Impfen weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, Schwangeren grundsätzlich von Reisen in Gefährdungsgebieten abzuraten. Bei dringend erforderlichen Reisen in Gefährdungsgebiete
der Welt müssen neben einem kompletten Basisimpfschutz weitere länderspezifische Reiseimpfungen auch in der Schwangerschaft erfolgen.
Wieder einmal wird in der jetzigen Gefährdungssituation nach einem Impfstoff gegen ZikavirusInfektionen gerufen. Seine Entwicklung wird sicherlich möglich sein, aber bis zu seinem Einsatz noch Jahre
benötigen.
Es bestätigt sich wieder einmal, dass in Notsituationen neue Impfstoffe dringend gefordert werden, dass Impfstoffe, die aber derzeitig schon verfügbar sind, von vielen Uneinsichtigen für nicht
notwendig erachtet werden. Da liegt noch viel Beratungseinsatz vor uns…
Autor:
Dr. med. Michael Wojcinski Sprecher der AG Impfen des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V.
Literatur:
1. Epidemiologisches Bulletin 2/2016; Robert-Koch-Institut
2. Merkblatt für Beschäftigte und Reisende, Zika-Virus-Infektion; Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes
3. European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC): Rapid Risk Assessment: Zika virus disease epidemic: potential association with microcephaly and Guillain-Barré syndrome; 22.01.2015
4. Musso D, Roche C, Robin E, Nhan T, Teissier A, Cao-Lormeau VM: Potential sexual transmission of Zika virus. Emerg Infect Dis. 2015 Feb;21(2):359-61. doi: 10.3201/eid2102.141363
November 2015:
In den Medien hat es zuletzt viel Aufregung um das Thromboserisiko der "Pillen der 3. und 4. Generation" gegeben.
Hier wurde vieles verfälscht dargestellt.
Sie als Patientin können sich darauf verlassen: bei uns bekommen Sie eine ausführliche, auf Sie persönlich zugeschnittene Verhütungsberatung incl. einer Risikoanalyse für eine mögliche Thrombose.
Bitte setzen Sie Ihre Pille nicht einfach ohne Rücksprache mit uns ab!
Wer es genau wissen möchte: hier ein link zu einer Stellungnahme des Berufsverbands der Frauenärzte, wo bereits im Oktober 2014 detailliert auf dieses Problem eingegangen wurde.
http://www.bvf.de/frauen_info.php?&artid=475
Oktober 2013:
Die Aufdeckung einiger kindlicher Chromosomenstörungen in der Frühschwangerschaft ist inzwischen auch mit einer relativ hohen Sicherheit durch die Untersuchung des mütterlichen Blutes möglich - der Test kann die bisiherige Fruchtwasserpunktion (Amniozentese) sicherlich nicht voll ersetzen, stellt aber eine mögliche Alternative dar: