Gynäkologische Gemeinschaftspraxis Jever / Wilhelmshaven Dr. Heide Ullrich - Dr. Christiane Kamps Dr. Angela Kirstges - Fr. Anna Lena Otte - Dr. Elena Konrad
Gynäkologische Gemeinschaftspraxis Jever / Wilhelmshaven                                   Dr. Heide Ullrich - Dr. Christiane KampsDr. Angela Kirstges - Fr. Anna Lena Otte - Dr. Elena Konrad

 

 

Rufen Sie einfach an unter

 

04461-71871

(Jever)

 

oder

 

04421-956600 (Wilhelmshaven)

 

 

Rund um die Schwangerschaft

 
 

Hebammen:

 

eine Hebamme darf - je nach Qualifikation - eine Schwangere vor, während und nach der Geburt begleiten.

Sie organisiert Kurse vor der Geburt bis zur Rückbildung im Wochenbett und steht aufgrund ihrer Erfahrung der Patientin in vielen Fragen mit Rat und Tat zur Seite; also eigentlich eine ideale Ergänzung zu den Untersuchungen in der Frauenarzt-Praxis.

Sowohl in der Praxis Jever als auch in der Praxis Wilhelmshaven werden wir in der Mutterschaftsvorsorge von freiberuflichen Hebammen unterstützt, wie z.B. Barbara Härtel, Sabine Tappehorn-Deibert, Andrea Wolken, Petra Mai, Renate Käsinger, Elisabeth Münzberger.

Daneben ist die Zusammenarbeit mit weiteren Hebammen natürlich bisher jederzeit willkommen gewesen und hat immer harmonisch funktioniert.         

 

Geburtsklinik:

 

Gerne beraten wir Sie auch über die Auswahl Ihrer Geburtsklinik.

Obwohl letztendlich immer Ihr "Bauchgefühl" entscheiden sollte, gibt es doch unterschiedliche zusätzliche Kriterien, die Ihre Wahl beeinflussen sollten, wie Verlauf der Schwangerschaft, Frühgeburtlichkeit, Ihre Vorgeschichte sowie Erkrankungen der Mutter und des Kindes.

Hier existieren für die Geburtskliniken in unserer Umgebung festgelegte Standards, über die wir Sie informieren können.

Da wir mit allen Kollegen / innen der umliegenden Kilinken eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, ist so manches Problem oft auch unbürokratisch "über den kurzen Dienstweg" zu lösen.

Arbeitsplatz:

 

Die deutschen Mutterschaftsrichtlinen stellen einen umfassenden Schutz der Schwangeren an ihrem Arbeitsplatz sicher.

Kann dieser vom Arbeitgeber nicht eingehalten werden, sind gelegentlich besondere Maßnahmen, wie z.B. ein (vorübergehendes / eingeschränktes) Beschäftigungsverbot notwendig. Hier herrscht oft große Unsicherheit - und wir wollen gern zur Klärung beitragen.

 

Vorab einige links:

 

Leitfaden zum Mutterschutz

 

Elterngeld und Elternzeit

 

Überwachung durch das Niedersächsische Gewerbeaufsichtsamt

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